AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

Teil I.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten die im Teil I genannten Bedingungen sowohl für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

I. Geltungsbereich

Sämtlichen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“) zugrunde. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

II. Vertragsinhalt, Beschaffenheit unserer Ware, Unterlagen

1. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind unser Angebot, gegebenenfalls unsere schriftliche Auftragsbestätigung sowie diese AGB. Die Angebote in unserem Online Shop sind für uns als Verkäufer nicht verbindlich. Sie stellen eine Aufforderung an Sie zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes in Form einer Bestellung dar. Nach Absenden Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns per E-Mail eine Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestelldaten einschließlich unserer gesetzlichen Informationspflichten. Diese Bestätigung stellt keine Auftragsbestätigung dar. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir innerhalb einer Frist von 3 Werktagen ab Eingang Ihrer Bestellung diese Bestellung durch Übersendung der Ware an Sie oder durch Übersendung einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung bestätigen.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden.

2. Als vereinbarte Beschaffenheit unserer Ware gelten diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die in unserem Angebot, unserer Auftragsbestätigung und auf der Produktverpackung genannt sind. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale gelten nur dann als vereinbarte Beschaffenheit, wenn wir sie ausdrücklich mit Ihnen als solche vereinbart haben. Das muß schriftlich erfolgen.

3. Erklärungen zur Beschaffenheit und Haltbarkeit der Ware, mit denen wir Ihnen unbeschadet Ihrer gesetzlichen Ansprüche zusätzliche Rechte einräumen, stellen nur dann eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar, wenn wir sie ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet haben. Ihre Rechte im Garantiefall ergeben sich ausschließlich aus der Garantieerklärung. Die Garantieerklärung ist schriftlich niederzulegen.

4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

III. Lieferung, Lieferfristen, Lieferhindernisse, Rücktrittsrechte

1. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie Ihnen zumutbar sind.

2. Von uns genannte Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt und sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Soweit wir die Lieferung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen, müssen Sie uns zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist von zwei Wochen setzen. Ansonsten sind Sie nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, ohne dass damit ein Fixgeschäft nach § 361 BGB vereinbart wird.

3. Die Ware wird, wenn nichts anderes vereinbart ist, ohne gesonderte Verpackung geliefert.

4. Versandweg und –mittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen.

5. Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und den Umfang ihrer Wirkung unsere Lieferverpflichtung. Das auch dann gilt, wenn wir uns bereits im Lieferverzug befinden.

6. Sofern wir mit unseren Vorlieferanten rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen haben, stehen von uns genannte Liefertermine zudem unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

7. In den unter den Absätzen 5 und 6 genannten Fällen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir Sie unverzüglich über den Eintritt der höheren Gewalt in den Fällen der Ziffer 5 bzw. über die nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Selbstbelieferung in den Fällen der Ziffer 6 informiert haben und Ihnen unverzüglich etwaige, bereits erfolgte Gegenleistungen erstatten. Wir verpflichten uns Ihnen gegenüber ausdrücklich zur unverzüglichen Information und Rückerstattung nach Satz 1.

8. Verzögert sich die Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen, haften wir ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

9. Eine vorbehaltlose Annahme verspäteter Lieferungen oder Leistungen gilt als Verzicht des Käufers auf seine vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche, wenn er die Verspätung nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Ablieferung rügt.

IV. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht auf Sie über, sobald wir die Ware einem Spediteur, dem Frachtführer oder dem sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmen übergeben haben. Die Gefahr geht spätestens auf Sie über, wenn die Ware das Lager verläßt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Versandanzeige beim Kunden über. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Ware nach unserer Wahl auf Ihre Kosten und Ihre Gefahr zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.

V. Preise und Zahlungen

1. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk. Diese Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten berechnen wir separat. Bei einem Auftragswert von unter € 50,- berechnen wir eine Auftragspauschale von € 5,-.

2. Sofern keine Vorkasse vereinbart wird, sind unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Rechnungen für Service- und Reparaturaufträge sind innerhalb von 10 Tagen fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift auf unserem Konto an. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu zahlen.

3. Wechsel und Schecks werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen. Eine Verpflichtung unsererseits zur Entgegennahme von Wechseln oder Schecks besteht nicht.

4. Geraten Sie mit einer Leistung aus dem Vertrag in Verzug, so sind wir zudem berechtigt, Ihnen eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen und nach erfolglosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware freihändig zu verkaufen oder zu versteigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Gleiches gilt, wenn Sie sich lediglich im Hinblick auf eine Teilleistung in Verzug befinden.

5. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist Ihnen nur gestattet, wenn und soweit es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte, fällige Gegenansprüche handelt.

6. Wenn Sie kein Unternehmer sind, bedarf die Abtretung von Ansprüchen gegen uns unserer Zustimmung.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund Ihnen gegenüber jetzt oder künftig zustehen, unser alleiniges Eigentum.

2. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes nicht gestattet.

3. Sie verpflichten sich für den Fall, daß die Ware nicht an Sie, sondern an einen Dritten geliefert wird, diesen auf unseren Eigentumsvorbehalt und auf die Unzulässigkeit von Verpfändungen und Sicherungsübereignungen ausdrücklich hinzuweisen.

4. Jeder Wechsel des Standortes unserer Ware und jeder Zugriff Dritter auf unsere Ware, insbesondere Pfändungen, sind uns während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Pfändungen ist uns unverzüglich eine Kopie des Pfändungsprotokolls zu übersenden. Sie sind verpflichtet, den Dritten, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf unser Eigentum hinzuweisen.

5. Läßt das Recht des Staates, in welchen die Ware geliefert wird oder in dem sich die Ware befindet, einen Eigentumsvorbehalt entsprechend der vorstehenden Regelungen nicht zu, gestattet dieses Recht dem Verkäufer aber, sich ähnliche dingliche Rechte an dem Liefergegenstand zur Sicherung seiner Forderungen vorzubehalten oder einräumen zu lassen, gelten solche Rechte mit Vertragsschluß als für uns vorbehalten und uns durch den Käufer eingeräumt. Der Käufer ist verpflichtet, an allenMaßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechtes oder an dessen Stelle eines anderen Rechtes an der Vorbehaltsware treffen wollen. Bei Exporten können wir auch verlangen, daß der Käufer uns zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag Bankbürgschaften stellt.

VII. Datenspeicherung

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Daten maschinell verarbeitet und nur für betriebsinterne Zwecke verwendet werden.

VIII. Rechtswahl, Gerichtsstand

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Unberührt bleiben zwingende Vorbestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

b) Wenn Sie Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind oder wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klagehebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Oldenburg. Wir haben jedoch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtstand zu verklagen. Wir behalten uns ferner das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVÜ vom 27. September 1968 bzw. der EU-Verordnung 44/2001 zuständig ist.

Teil II.

Die weiteren Allgemeinen Bedingungen gelten nur für Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB). Hierzu zählen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlicher Sondervermögen.

IX. Preisänderungsvorbehalt

Werden nach Vertragsschluss Steuern, Zölle Frachten, Gebühren oder sonstige Abgaben jeder Art, die den Warenpreis beeinflussen, erhöht oder neu eingeführt oder entstehen bzw. erhöhen sich sonstige Kosten, ohne dass wir hierauf Einfluss hat, so werden die Parteien auf unser Verlangen über eine entsprechende Erhöhung des Kaufpreises verhandeln. Kommt eine Einigung nicht binnen 10 Tagen nach Mitteilung des Verlangens zustande, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

X. Rechte und Pflichten des Kunden bei Mängeln

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Anlieferung zu untersuchen. Bei Anlieferung erkannte Mängel müssen sofort schriftlich oder per E-Mail gerügt werden. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung schriftlich oder per Email gerügt werden. Mängel, die auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung der Kaufsache nicht erkennbar waren, sind uns, sobald sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erkennbar werden, unverzüglich per Telefax oder E-mail anzuzeigen. Auf nicht rechtzeitig gerügte Mängel kann sich der Vertragspartner nicht berufen.

2. Ansprüche wegen Lieferung einer fehlerhaften Menge kann der Kunde nur geltend machen, wenn die fehlerhafte Menge sogleich bei Übernahme gerügt und schriftlichim Lieferschein oder einem sonstigen Frachtdokument aufgenommen worden ist

3. Ist das von uns gelieferte Produkt mangelhaft und wurde der Mangel rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügt, beschränken sich die Ansprüche des Kunden zunächst auf Nacherfüllung. Dies gilt nicht wenn die Nacherfüllung dem Kunden unzumutbar ist. Im Falle der Nacherfüllung steht uns das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung zu. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder wird sie von uns verweigert, kann der Kunde den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

4. Weicht die Beschaffenheit der Ware nur unerheblich von der vereinbarten Beschaffenheit ab, steht dem Kunden nach unserer Wahl nur ein Recht auf angemessene Minderung oder Nachbesserung zu.

5. Für Schadenersatzansprüche gilt Ziffer XI.

6. Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert, bestehen Ansprüche wegen Mängeln nur, wenn der Kunde nachweist, dass der Mangel nicht auf der Veränderung beruht.

XI. Haftung, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen

1. Wir haften unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, für Schäden aufgrund grob fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

2. Für grob fahrlässig verursachte Schäden, die nicht unter Absatz 1 fallen, haften wir beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Auch bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haften wir nur auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Unsere Haftung ist auf € 1.000 pro Schadensfall begrenzt.

3. Außer in den in Absatz 1 und Absatz 2 genannten Fällen haften wir für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, nicht.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten auch für die Haftung unserer Organe und unserer Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen.

5. Liegt eine Pflichtverletzung vor, die wir nicht zu vertreten haben und die keinen Mangel der von uns erbrachten Leistungen darstellt, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag nicht berechtigt.

XII. Verjährungsfristen

1. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr, bei einem Bauwerk in fünf Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablieferung. Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre für Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen Herausgabe der von uns gelieferten Waren verlangt werden kann, besteht.

2. Sonstige vertragliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für das Recht des Kunden, wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Ebenfalls in einem Jahr verjähren alle sonstigen Ansprüche des Kunden sowie die Ansprüche aus einer Garantie.

4. Abweichend von den vorstehenden Absätzen 1 bis 3 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für folgende Ansprüche des Kunden:

a) nach dem Produkthaftpflichtgesetz sowie wegen eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten.

b) Wegen eines Schadens, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruht.

c) Wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels,

d) auf Aufwendungsersatz nach § 478 Abs. 2 BGB.

5. Unsere Ansprüche gegen den Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

XIII. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

1. Eine eventuelle Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch Sie erfolgt stets für uns. Wird unsere Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sache verarbeitet, umgebildet, untrennbar vermischt oder verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem Wert der anderen verarbeiteten Sache zur Zeit der Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung. Ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, wird bereits jetzt vereinbart, daß Sie uns anteilsmäßig Miteigentum übertragen. Wir nehmen die Anteilsübertragung an. Sie verwahren unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich für uns. Für das durch die Verarbeitung entstehende Produkt gilt im Übrigen das Gleiche wie für unsere unter Vorbehalt gelieferte Ware.

2. Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug sind. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Ware (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent), Versicherungsansprüche sowie Ansprüche gegen Dritte wegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahls oder Verlustes der Ware treten Sie bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Steht uns nur Miteigentum an der Vorbehaltsware zu, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Teil der Forderung, der dem Anteil unseres Miteigentums (auf Basis des Rechnungswertes) entspricht. Beim Weiterverkauf der Ware haben Sie sich gegenüber Ihren Abnehmern das Eigentum an der Vorbehaltswarebis zur vollen Zahlung des Kaufpreises vorzubehalten. Sie sind dann nicht zum Weiterverkauf der Ware an Dritte berechtigt, wenn die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf einem Abtretungsverbot unterliegt.

3. Wir ermächtigen Sie widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung und eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommen oder unsere Forderungen durch Ihre mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet erscheinen. Sie haben uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Treten Sie Ihre Forderung aus dem Weiterverkauf im Rahmen eines echten Factoring ab, haben Sie uns dies anzuzeigen. Ihre für die Abtretung erlangte Zahlungsforderung gegen den Factor treten Sie bereits jetzt an uns in Höhe der zu sichernden Forderung ab. Wir nehmen die Abtretung an.

4. Sie sind berechtigt, von uns die Freigabe von Forderungen insoweit zu verlangen, als der Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Etwa freizugebende Forderungen wählen wir aus.

 

 

Stand: Januar 2017

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